Ausbilder für PSAgA-Anwender (nach DGUV G 312-001)

Train the Trainer – Ihr eigener Ausbilder für Schulungs-Nachweis PSAgA.

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter in Bereichen mit Absturzgefahr tätig sind, benötigen Sie eine Unterweisung dafür. Wir qualifizieren Sie zum Ausbilder für Unterweisungen in Anwendung von PSAgA & Rettung mit Evakuierungs- und Rettungsgeräten nach den Richtlinien der DGUV.

Folgendes wird in Schulung vermittelt

Die Grundkenntnisse im Umgang mit Schutzausrüstungen und Rettungsausrüstungen sowie der PSA gegen Absturz wurden bereits in den speziellen Unterweisungen Anwendung von PSAgA und Retten aus Höhen und Tiefen (RHT) vermittelt. Auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zuvor erlernten Fähigkeiten. Dies ist die notwendige Basis für eine Weiterbildung und den Abschluss mit dem Befähigungsnachweis zur Berechtigung von Unterweisungen.

Folgendes wird in Theorie und Praxis vermittelt

  • Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
  • Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
  • Rettung
  • Erste Hilfe

Kursdauer

3 Tage Grundlehrgang mit Prüfung der theoretischen und praktischen Kenntnisse.

1 Tag Wiederholungskurs

Voraussetzung zur Teilnahme am Grundkurs (3 Tage):

Mit der Ausbildung auf dem Gebiet der Benutzung von PSAgA oder RA dürfen nur Personen beauftragt werden,

  • die dass 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • über sehr gute theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügen,
  • gültige Teilnahmebescheinigung an PSAgA Kurs nicht älter als 12 Monate
  • geistig und charakterlich geeignet sind,
  • gültige Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr,
  • als Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer ausgebildet sind.

Voraussetzung zur Teilnahme am Wiederholungskurs (1 Tag):

  • Teilnahme am Grundkurs nicht länger als 36 Monate her
  • gültige Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr
  • gute Kenntnisse im Arbeitsschutz sowie in der Anwendung von PSA gegen Absturz und zum Retten (min. 15 Tage im Jahr als Anwender mit PSA tätig)
  • Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als 24 Monate her

Anforderungen an Ausbildende

  • Geistige und charakterliche Eignung
  • Körperliche Eignung
  • Theoretische Kenntnisse
  • Praktische Fähigkeiten

Die Ausbildenden sind verpflichtet, sich stets auf einem aktuellen Wissensstand zu halten. Dies betrifft speziell Änderungen bei DGUV-Vorschriften und dem Regelwerk, aber ebenso betriebliche Verhältnisse und Erkenntnisse aus Unfallgeschehen. Zusätzlich haben sich Ausbildende auf dem technisch neusten Stand zu halten und aktuelle Produktentwicklungen wie z. B. Rückrufaktionen und Warnhinweise der Hersteller zu beachten. Die Unterweisung für die Qualifikation zum Ausbildenden muss alle 3 Jahre wiederholt werden.

Gebühren

  • Grundkurs: 3 Tage 1950 EUR zzgl. 19 % MwSt.
  • Leihmaterial *PSA: 60 EUR (optional) zzgl. 19 % MwSt.
  • Wiederholungskurs: 1 Tag für 350 EUR 19 % MwSt.
  • Leihmaterial *PSA: 20 EUR (optional) zzgl. 19 % MwSt.

Erforderliche PSAgA

  • Schutzhelme (gemäß DIN EN 397)
  • Auffanggurte / Haltegurte (gemäß EN 361, 358 u 813)
  • Y-Falldämpferset (gemäß EN 355)
  • verstellbares Verbindungsmittel (gemäß EN 358)

Gruppengröße: mindestens 3 - 4 Teilnehmer

Aktuell sind keine Termine vorhanden.