Ausbildung
Betrieblicher Ersthelfer-Kurs
Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer - DGUV- anerkannt, speziell ausgerichtet für Erste Hilfe Maßnahmen bei Höhenarbeiten.
Um die Unfallgefahr am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten, sind die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihre Träger zu Maßnahmen verpflichtet, die der Unfallprävention dienen.
Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein ausgebildeter Laie, der bei einem Unfall am Arbeitsplatz die Versorgung des Verletzten übernimmt, bis das medizinische Fachpersonal zur Stelle ist. Sein Handeln dient dabei stets der Abwehr akuter Gesundheits- und Lebensgefahren.
Da der Ersthelfer im Falle eines Arbeitsunfalls Erste Hilfe leisten, das heißt, über medizinische Kenntnisse verfügen muss, ist eine Schulung für Ersthelfer unabdingbar. Nach §26 Absatz 2 darf die Geschäftsleitung nur Personen als Ersthelfer einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgreich absolviert haben. Auch Angestellte, die eine Ausbildung im Gesundheits- oder Rettungswesen durchlaufen haben, können als Ersthelfer eingesetzt werden.
Folgendes wird in Schulung vermittelt
- Welche Verhaltensregeln muss ich zum Schutz der eigenen Sicherheit zu beachten?
- Wie trete ich mit dem Verletzten in Kontakt?
- Wie überprüfe ich die Vitalfunktionen, wie Bewusstsein, Atmung, Kreislauf?
- Was kann ich bei Bewusstseinsstörungen des Verletzten tun?
- Wie handle ich richtig bei Störungen der Atmung und des Kreislaufs?
- Wie wird der automatisierte externe Defibrillator (AED) bei der Wiederbelebung eingesetzt?
- Was kann ich bei Knochenbrüchen oder Gelenkverletzungen tun?
- Wie behandle ich Bauchverletzungen?
- Wie kann ich Wunden und bedrohliche Blutungen versorgen?
- Was hilft bei einem Schock?
- Welche Sofortmaßnahmen helfen bei Verbrennungen?
- Welche Maßnahmen kann ich bei Vergiftungen und Verätzungen anwenden?
- Erste Hilfe Maßnahmen bei Höhenarbeiten
Impressionen
Kursdauer
- Tageskurs, neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Voraussetzungen
Es gibt keine Vorrausetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs.
Fortbildung
Die Fortbildung für Ersthelfer, auch Erste-Hilfe-Training genannt, umfasst im Grunde genommen dieselben Themen wie die Ausbildung und wird eventuell mit neuen Erkenntnissen verbessert. Es geht in erster Linie eben nicht darum, das vorhandene Wissen zu erweitern, stattdessen sollen die Kenntnisse der Ersthelfer eine Auffrischung erfahren.
Manche Themen aus der Ausbildung werden obligatorisch wiederholt, dazu zählen Maßnahmen der eigenen Sicherheit, Prüfung der Vitalfunktionen, Herz-Lungen-Wiederbelebung und Wundversorgung. Daneben besteht bei dem Erste-Hilfe-Training allerdings die Möglichkeit, auf bestimmte Themen genauer einzugehen.
Folgende Nachweise gelten z. B. als ausreichend für die Teilbereiche:
- PSAgA/RA: Unterweisungsnachweise, Eingangstests
- Die theoretischen und praktischen Kenntnisse können auch im Rahmen der Qualifizierung durch eine Prüfung nachgewiesen werden
- SRHT: Übungsnachweise(Empfehlung der AGBF – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen)
- SZP: mindestens Level 1 (siehe DGUV Information 212-001)
- SKT: mindestens SKT Level B (siehe GBG 1.1)
Gebühren
Kostenübernahme bei betrieblichen Ersthelfern
In der Regel übernehmen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer. Aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungsverfahren vergewissern Sie sich bitte vor Beginn eines Kurses über die notwendigen Schritte bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Wenn Sie die erforderlichen Bescheinigungen vor bzw. zu Beginn eines Kurses vorlegen, übernehmen wir die Abrechnung für Sie und Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.
Wie schon für die Ausbildung zum Ersthelfer erhalten die Teilnehmer an der Fortbildung eine Teilnahmebestätigung des Erste-Hilfe-Kurses.