Ausbildung
DGUV Regel 112-198 / 112-199
Unterweisung von PSA gegen Absturz
Die Verantwortung für die Unterweisungen in den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt jeden Anwender vor tödlicher Absturzgefahr. Die Unterweisung ist, vor der ersten Nutzung von PSAgA, gesetzlich vorgeschrieben und jährlich zu wiederholen. Sie erlernen in der theoretischen Einweisung und der praktischen Anwendung den korrekten Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) für Arbeiten und Retten unter Absturzgefahr.
Grundkurs: 2 Tage 440 EUR zzgl. 19 % MwSt.
Wiederholungsunterweisung (WU): 1 Tag 220,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.
Leihmaterial *PSA: 30 EUR (optional) zzgl. 19 % MwSt.
Bei erfolgreicher Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung als Kompetenznachweis über die absolvierten Schulungsinhalte nach DGUV Regeln 112-198 / 112-199 ausgestellt.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie durch eine individuelle, praxisnahe Schulung – ganz nach Ihren speziellen Anwendungsbereichen. Je nach Aufgabengebiet können wir Ihnen Schulungen in den folgenden Bereichen anbieten:
Berufskletterzentrum Rope-Devils | Handwerkerstraße 1b, Ballenstedt
8 Plätze frei
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8 Plätze frei