Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – PSAgA müssen regelmäßig und zuverlässig hohen Anforderungen entsprechen und daher in regelmäßigen Zeitabständen von einem befähigten Sachkundigen nach DGUV G 312-906 geprüft werden.

Um den bestimmungsgemäßen und einwandfreien Einsatz zu gewähren, sind mindestens eine jährliche Überprüfung und die Dokumentation des sicheren Zustands der PSAgA gefordert. Eine Hilfestellung, wie die Auswahl, Ausbildung und Befähigung von Sachkundigen für PSAgA optimal erfolgt, gibt das berufsgenossenschaftliche Regelwerk. Unsere Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte des DGUV Grundsatz 312-906.

ACHTUNG – WICHTIG

Im Dezember 2017 wurde die DGUV G 312-906 neu aufgelegt. Entsprechend wurden die Zulassungsvoraussetzungen für Sachkundige nach DGUV G 312-906 stark verändert. Zudem wurden Themengebiete für verschiedene Gewerke eingeführt, welche zertifiziert werden können. Genauere Informationen finden Sie auf dieser Seite, in der DGUV G 312-906 (Stand 12 / 2017) oder telefonisch bei uns.

Der 2-tägige Grundlehrgang beinhaltet bereits das Themengebiet PSA gegen Absturz für Anwender nach DGUV R 112-198 und 199. Alle weiteren Themengebiete können individuell dazu gebucht werden, insofern die Zertifizierungen dies zulassen. Diesbezüglich bitten wir darum direkt bei uns anzufragen, da wir die Zusatzbereiche immer nach Bedarf und Notwendigkeit planen und anbieten.

Folgendes wird in Theorie vermittelt

  • Regelwerk zur Vermeidung von Absturz
  • Bauarten von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (Rückhalte-, Positionierungs-, Auffang-, Seilzugangs- und Rettungssysteme)
  • Beurteilung von Schäden der PSAgA
  • Wartung, Reinigung, sachgemäße Lagerung
  • Pflichten eines Sachkundigen
  • Benutzerinformationen des Herstellers
  • Einsatz- und Verwendungsbereiche
  • Organisation und Dokumentation der Prüfung

Praxis

  • An- und Ablegen der PSAgA
  • Hängeversuche und Hängetraumaprophylaxe
  • Prüfung und Beurteilung der PSAgA

Kursdauer

  • 2 Tage Grundlehrgang mit Prüfung der theoretischen und praktischen Kenntnisse

Folgende Themengebiete werden nach DGUV G 312-906 zur Erweiterung angeboten (bitte die Voraussetzungen beachten!!):

  • SRHT – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
  • SZP – Seilzugangs- und Positionierungstechnik
  • SKT – Seilklettertechnik (Baumpflege)

 

Voraussetzungen

An der Qualifizierung dürfen nur solche Personen teilnehmen, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nachweislich auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichen Absturzschutzausrüstun¬gen im jeweiligen Teilbereich besitzen.

Folgende Nachweise gelten z. B. als ausreichend für die Teilbereiche:

  • PSAgA/RA: Unterweisungsnachweise, Eingangstests
  • Die theoretischen und praktischen Kenntnisse können auch im Rahmen der Qualifizierung durch eine Prüfung nachgewiesen werden
  • SRHT: Übungsnachweise(Empfehlung der AGBF – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen)
  • SZP: mindestens Level 1 (siehe DGUV Information 212-001)
  • SKT: mindestens SKT Level B (siehe GBG 1.1)

Gebühren

Grundkurs: 2 Tage 640 EUR zzgl. 19 % MwSt.

Jeder weitere Bereich wird individuell nach Absprache geplant und abgerechnet.

Sie erhalten einen Nachweis über Ihre Sachkunde in Anlehnung an DGUV Grundsatz 312-906.

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